Berechtigung Jahreserlaubnisschein für Mitglieder :
Der Inhaber / die Inhaberin ist berechtigt in den Gewässern Südsee, Großer See, Stadtsee und Schorrsee mit 2 Ruten vom Ufer aus zu fischen. Pro Rute ist eine Anbissstelle gestattet. Eine Senke gilt als Angelgerät. Jeder Fang ist sofort in die Fangliste (Online oder Papier) einzutragen. Auf den erlaubten Zufahrtswegen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Hinweisschilder sind zu beachten!
Der Erlaubnisschein berechtigt zur Ausübung der Angelfischerei nur in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein und ist nicht übertragbar. Beide Berechtigungsnachweise, die aktuellen Bestimmungen und die Fanglisten sind bei der Ausübung der Angelfischerei mitzuführen.
Beaufsichtigung der Fanggeräte :
Die ausgelegten fangbereiten Angelgeräte müssen immer unter Aufsicht des Angelfischers stehen und dürfen keiner anderen Person zur Aufsicht übergeben werden. Werden Angelgeräte ohne Aufsicht vorgefunden sind die Kontroll-Organen des Vereins zur Mitnahme berechtigt.
Fangbeschränkung:
Pro Tag: 3 Edelfische (Schleie, Karpfen, Hecht, Zander, Aal)
Pro Jahr: je 20 Karpfen oder Schleien und je 20 Zander oder Hechte
Beim Erreichen des Fanglimits darf nicht mehr weitergefischt werden!
Folgende Arten dürfen ohne Beschränkung gefangen und NICHT MEHR ZURÜCKGESETZT werden:
Wels, Zwergwels, Giebel, Silber -, Marmor - und Graskarpfen, Schwarzmeergrundeln, Kamber - und
Signalkrebse
Fanglisten:
Die Fangliste ist vom jeweiligen Angelfischer entweder Online über Hejfish oder auf der Rückseite des gedruckten Jahreserlaubnisscheines zu pflegen. Gefangene Fische müssen unverzüglich in die Fangliste aufgenommen werden.
Die Fangliste muss jederzeit den Kontrollorganen vorgezeigt werden können.
Fanglisten in Papierform müssen im darauffolgenden Jahr bis spätestens 2 Wochen vor der
Jahreshauptversammlung bei der Vorstandschaft abgegeben worden sein.
Untermassige Fische oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische sind vom Angelfischer
unverzüglich mit der zu Ihrer Erhaltung erforderlichen Sorgfalt in dasselbe Gewässerteilstück zurückzusetzen.
BESTIMMUNGEN:
- Verboten ist an allen Seen:
▪ das Angeln während der Gewässerreinigung, dem Traditionsfischen an Christi Himmelfahrt und
dem Königsfischen (1. Sonntag im September) ist verboten .
▪ private Feiern, Campen und Wohnwagen (Wohnmobil oder Gespann bis max. 3,5t erlaubt) an den
Seen und am Vereinsgelände
▪ das Hältern von Fischen über die erlaubte Fangmenge hinaus
▪ elektronische Hilfsmittel zur Fischortung sowie Gewässererkundung, sowie Futterboote und
Drohnen
▪ Das Befahren mit dem Boot und Angeln vom Boot (außer „Großer See“ / Am Stadtsee darf der Köder
mit dem Boot ausgebracht werden )
▪ Anfüttern, Futter mit dem Boot ausbringen und Markierungen setzen
▪ Das Einbringen von Köderfischen aus fremden Gewässern
▪ Das Angeln mit Köderfischen/Fischfetzen und Kunstködern in der Raubfischschonzeit
▪ das Zurücksetzen (Catch and Release) maßiger Fische, die nicht der Schonzeit unterliegen
- Des Weiteren verboten ist am Stadtsee:
▪ Das Angeln auf dem Damm ganzjährig
▪ Das Angeln in der Badesaison in der Badezone 01. Mai – 30. September.
Beachtet die Sperrzonen und Fischschongebiete (siehe Karten mit farblichen Markierungen)
Sonstiges:
▪ Im oberen Teil des Stadtsee’s ist das Bootsfahren/Bootsangeln erlaubt, Einstieg am Wasserwachtsturm.
▪ Offenes Feuer ist nur in einer dafür tauglichen Feuerschale erlaubt. Die Überreste/Asche dürfen nicht am Gewässer entsorgt werden!
▪ Das Befahren und die Übernachtung ist am „Stadtsee“, am „Großen See“ und am „Schorrloch“ auf den Zufahrtswegen mit Fahrzeugen wie Auto, Wohnmobil, Auto mit Wohnanhänger (Wohnanhänger darf nicht abgekoppelt werden) mit maximal 3,5 Tonnen gestattet. An der „Südsee“ ist nur das Befahren an der Zufahrtstraße zum ausgewiesenen Parkplatz gestattet. Am Schorrsee ist das Befahren und Parken auf der Wiese verboten. Für durch Fahrzeuge entstandene Flur-Schäden haftet der Besitzer. Bei widerrechtlicher sowie ordnungsgemäßer Nutzung der Zufahrtswege und sonstigen Flächen an den Gewässern übernimmt der Verein keine Haftung.
▪ Bei Übernachtung sind nur Zelte ohne Boden (Wetterschutz) erlaubt. Beim Übernachten ist die Aufsichtspflicht über die Angelruten nicht zu vernachlässigen.
▪ Zur Mitwirkung an den Gewässereinigungen, Landschaftspflegearbeiten oder Vereinsveranstaltungen wurden Arbeitsdienste eingeführt, die für jeden Jahreserlaubnisscheininhaber verpflichtend sind. Vereinsmitglieder ab 65 Jahren oder mit einem Behindertengrad von mindestens 50% werden von den Arbeitsdiensten befreit.
▪ Bei einer Kontrolle durch Fischereiaufseher, staatlichen Organen oder der Vorstandschaft sind auf Verlangen der Erlaubnisschein, der Fischereischein, die Fangliste, das Angelgerät und der Fang vorzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen kann zu Entzug des Erlaubnisscheines auf Zeit oder auf Dauer führen. Eine Verweigerung der Kontrolle kann zum Vereinsausschluss führen. Die gesetzliche Ahndung von Verstößen bleibt davon unberührt.
▪ Das Fischen über Nacht ist erlaubt, bei längeren Aufenthalten ist allerdings eine mobile Toilette oder mindestens ein Spaten zwingend mitzuführen. Der Angelplatz ist in einem sauberen Zustand ohne Unrat/Abfall oder menschliche Hinterlassenschaften zu verlassen!
▪ Der Patenfischer/-in für Gastangler mit Gästebegleitkarten für die Gewässer „Südsee“, „Großer See“ und „Schorrloch“ ist für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich. Ein Verstoß des Gastanglers fällt auf den/die Patenfischer/-in zurück.
Bitte beachten:
Die Bestimmungen des bayrischen Fischereigesetzes sind zu beachten!
Den Kontrollorganen ist Folge zu leisten! Bei Verstößen kann die Karte entzogen werden!
Die Bezirksfischereiverordnung für Oberfranken mit Schonzeiten finden Sie unter:
Der Verein haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle, Verletzungen, Sachschäden und dergleichen. Bei Neuerwerb eines Jahres-Erlaubnisscheines ist der alte Schein abzugeben.
Unsere Vereinshalle befindet sich im Osten von Baunach in Richtung Daschendorf. Die Anfahrtsbeschreibung findet Ihr hier.
